Es ist ungefähr ein Jahr her, dass der Bürger:innenrat "KI und Freiheit" sich traf und darüber austauschte, wie gesellschaftliche Begleitung von KI-Forschung und deren Förderung aussehen kann. Auch die Frage, wie KI unsere individuelle und gesellschaftliche Freiheit beeinflusst, wurde diskutiert.
Für das RHET AI Center, insbesondere für die verantwortliche Unit 4 (Public Engagement, Idee und Organisation des Bürger:innenrats "KI und Freiheit"), war der Rat nicht nur in der Durchführung, sondern auch in der Vor- und Nachbereitung ein wichtiges Projekt. Dabei flossen sowohl im Kernteam als auch durch zahlreiche externe Expert:innen, wie zum Beispiel aus der KI-Forschung, aus der Praxis rund um Beteiligungsformate oder aus der Hochschulkommunikation, zahlreiche Perspektiven und Kompetenzen zusammen.
Für eine kleine Interviewreihe haben wir Kolleg:innen hier in Tübingen zu ihren Erfahrungen rund um das Projekt Bürger:innenrat befragt, die auf je unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem Fokus an der Konzeption und Durchführung des Bürger:innenrats beteiligt waren. Anhand von 3 Fragen geben diese uns Einblicke in je ein zentrales Thema, das sie in diesem Zusammenhang beschäftigt hat – mit ihrer Expertise, aber auch mit Learnings, die erst durch und im Verlauf des Projekts dazukamen.
Heute geht es weiter mit Anika Kaiser (RHET AI Center Unit 4), die mit uns über das Thema Epistemische Ungerechtigkeiten gesprochen hat.
Interview mit Anika Kaiser

Anika Kaiser promoviert derzeit am RHET AI Center und arbeitet in der Unit 4. Ihr Schwerpunkt liegt auf Wissensbildungsprozessen und epistemischer Ungerechtigkeit in deliberativen Formaten.
Ihre Forschung hat sie begleitend zum Bürger:innenrat "KI und Freiheit" durchgeführt. Wir haben Anika Kaiser daher zum Verhältnis von epistemischer Ungerechtigkeit und Bürger:innenräten befragt:
Was sind epistemische Ungerechtigkeiten und welche Rolle spielen sie bei Beteiligungsformaten?
Anika Kaiser: Epistemische Ungerechtigkeit ist ein Konzept, das Miranda Fricker geprägt hat. Es beschreibt, warum Menschen mit bestimmten Eigenschaften systematisch Probleme haben, sich erfolgreich an kollektiven Wissensbildungsprozessen von zu beteiligen. Das stellt z. B. in Demokratien, die auf dem Prinzip von Gleichheit aufbauen, zunächst mal ein Unrecht dar. Neben der Tatsache, dass es ein Unrecht für bestimmte Gruppen darstellt, nehmen aber auch ganze soziale oder institutionelle Wissenssysteme durch diese Ungerechtigkeit Schaden: Wenn die Wissensbeiträge bestimmter Gruppen systematisch nicht oder schlecht vom System 'absorbiert' werden, führt das zu Verzerrungen und Lücken in dem, worauf sich ein System als geltende Wissensgrundlage verständigt. Die Aufrechterhaltung epistemischer Ungerechtigkeit führt dann auch dazu, dass Werkzeuge und Ressourcen, mit denen in diesen Systemen Wissen generiert wird, für die Artikulation und Deutung mancher Wissensbeiträge ungeeignet sind und bleiben.
Mini-Publics bauen unter anderem auf der Prämisse auf, dass sie aufgrund ihrer diversen Zusammensetzung Ergebnisse erzielen, die möglichst vielen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zugutekommen oder zumindest von ihnen akzeptiert werden. Aus diesem Grund nimmt man in gelosten Bürgerforen einen großen finanziellen und organisatorischen Aufwand in Kauf, um eine solche diverse Beratungsgruppe zusammenzustellen. Und damit die diversen Teilnehmenden dann nicht nur anwesend sind, sondern sich tatsächlich mit ihren unterschiedlichen Ansichten und Erfahrungen gut einbringen können, gibt es in diesen Formaten erhöhte Ansprüche an die Diskursqualität.
Über die genauen Kriterien und ihrer Priorisierung gibt es zwar noch Meinungsverschiedenheiten, aber dass die Beteiligung an der gemeinsamen Urteilsbildung frei und gerecht sein soll, darin ist man sich ganz grundlegend einig. Wenn in Bürger:innenräten Epistemische Ungerechtigkeiten wirksam oder schlecht adressiert werden, ist das natürlich eine große Einschränkung für die Diskursqualität – und damit auch für die Ergebnisse und die Legitimität des ganzen Formats.
Wie kann man epistemischen Ungerechtigkeiten begegnen? Kann man im Rahmen eines Bürgerrats epistemische "Gerechtigkeit" herstellen?
Anika Kaiser: Den Gerechtigkeitsbegriff versuche ich eigentlich weitgehend zu vermeiden, das wird dann auch theoretisch schnell sehr komplex. Ich verwende 'Epistemische Ungerechtigkeit' ziemlich nüchtern als Konzept, um Exklusionsmechanismen für marginalisierte Gruppen zu beschreiben und in Praxisfeldern untersuchbar zu machen. Auf diese 'Ungerechtigkeiten' blicke ich im theoretischen Teil meiner Dissertation zumindest nicht primär mit dem Ziel, Gerechtigkeit herzustellen, sondern aus der Perspektive der partizipativen Wissenschaftskommunikation, deren Anliegen unter anderem ein größtmöglicher gemeinsamer Erkenntnisgewinn von Wissenschaft und Gesellschaft ist. Es geht mir also ganz pragmatisch darum, die epistemischen Schäden in Wissenssystemen zu begrenzen, sei das die Wissensgesellschaft als Fundament unserer Demokratie oder eine Wissensinstitution wie die Universität.
Was man im Bürgerrat tun kann, ist zunächst mal ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Voreingenommenheit manchmal unvermeidbar ist. Fricker nennt als Lösungsansatz die "Tugend der Zeugnisgerechtigkeit" aber an der Umsetzbarkeit dieser Tugend habe ich so meine Zweifel. Voreingenommenheit ist in Kommunikationssituationen nämlich nicht nur ein Nachteil, sondern trägt auch zur Informationsverarbeitung und ‑selektion bei. Sie lässt sich nur ganz schwer ausschalten. Was sich dennoch lohnt, ist eine Grundhaltung, bei der wir erstmal davon ausgehen, dass der Wissensraum, den wir kennen, unvollständig ist und dass wir deshalb auf Ergänzungen anderer angewiesen sind. Ich würde deshalb dafür plädieren, statt kognitiver Ansätze vor allem Ansätze zu wählen, die die Kommunikationssituation betreffen. Das Stichwort für Veranstalter:innen lautet dann vor allem "Agilität": Schaffen Sie laufend Gelegenheiten für Rückmeldungen und Anpassungen an individuelle Bedürfnisse. Daneben ist es wichtig anzuerkennen, dass Angebote zur Artikulation und Deutung von Erfahrungen in der Regel durch eine dominierende Norm geprägt wurden. Um auch Teilnehmenden gerecht zu werden, die dieser Norm nicht entsprechen, können alternative Kommunikationswege geschaffen werden. Etwa über Bilder, Gestik, Tanz, Wortneuschöpfungen, Zeichnungen, Geräusche, Gebärdensprache etc. Da das aber auch immer eine Kostenfrage ist und es wirklich herausfordernd sein kann, vorsorglich erstmal alles aufzufahren, finde ich auch hier einen agilen, bedarfsgerechten Einsatz naheliegend.
Was hat dir der Bürger:innenrat "KI und Freiheit" für den künftigen Umgang mit epistemischer Ungerechtigkeit gezeigt?
Anika Kaiser: In der strategischen Kommunikation spielt das 'antizipatorische Adressatenkalkül' eine ganz zentrale Rolle. Man überlegt sich also, welche Eigenschaften und Bedürfnisse das Gegenüber hat, um die Kommunikation entsprechend darauf abzustimmen zu können. Das theoretische Feld der epistemischen Ungerechtigkeit macht mich sehr stark darauf aufmerksam, dass solche handlungsleitenden Annahmen auch sehr vorurteilsbehaftet sein können. Ich denke, ich bin seither etwas skeptischer meinen eigenen Annahmen gegenüber und offener für das, was mein Gegenüber selbst über sich offenbart; sowohl inhaltlich als auch bezüglich der Form. Das gilt sowohl in meinem persönlichen Umfeld als auch in meiner wissenschaftlichen Tätigkeit.
In den Fragebögen des Bürgerrats habe ich zum Beispiel unterschiedliche Eigenschaften abgefragt, darunter auch den Beziehungsstand. Für mich war ganz logisch, dass Personen, deren Partner verstoben sind, nicht mehr in einer Beziehung und damit alleinstehend sind. Deshalb hatte ich für verwitwete Personen keine eigene Kategorie angeboten. Bei der Auswertung der Fragebögen fiel dann auf, dass die Abfrage zum Beziehungsstand mehrfach nicht beantwortet und dafür händisch das Item "verwitwet" ergänzt worden ist. Ich kann hier nur spekulieren, dass Menschen den Status "verwitwet" nicht allein auf die Tatsache beziehen, dass ihr Partner verstarb, sondern dass sie sich dadurch auch in einem speziellen Beziehungsstatus fühlen, der von "alleinstehend" und "verheiratet" so stark abweicht, dass der eigene Zustand mit diesen Kategorien als nicht vereinbar empfunden wird.
An diesem Beispiel kann man gut sehen, dass man auch in der Wissenschaft Deutungsressourcen und Werkzeuge auf ihre Vorannahmen hin prüfen muss. Und tatsächlich gibt es auch in meinem Forschungsbereich Anhaltspunkte dafür, dass der Verlust von Angehörigen die eigenen Ansichten in einer exklusiven Weise verändern kann, die Menschen ohne eine solche Verlusterfahrung dann schwer zugänglich ist. Ich ziehe daraus jetzt die Konsequenz, in meinen Untersuchungsinstrumenten nach Möglichkeit Raum für derartige Rückmeldungen über Kategorienfehler zu schaffen
Vielen Dank an Anika Kaiser für diese Einblicke in ihre Forschung in Verbindung mit dem Bürger:innenrat "KI und Freiheit".
Das nächste Interview in dieser Reihe dürfen wir auch direkt ankündigen: Oliver Häußler (Hochschulkommunikation Uni Tübingen) haben wir zum Thema Kommunikation rund um den Bürger:innenrat befragt.
Und wer das erste Interview dieser Reihe lesen möchte: Den Anfang hat Patrick Klügel (RHET AI Center Unit 4, Public Engagement Manager Uni Tübingen) gemacht, den wir zum Thema Erwartungsmanagement befragt haben. Hier geht's zum Interview.
Zum Bürger:innenrat "KI und Freiheit"
Im Rahmen des Bürger:innenrats "KI und Freiheit" haben sich ab September 2024 40 zufällig ausgeloste Menschen aus Baden-Württemberg in vier Ratssitzungen getroffen und untereinander sowie mit verschiedenen KI-Expert:innen ausgetauscht. Themen waren u. a.: Wie kann gesellschaftliche Begleitung von KI-Forschung und deren Förderung aussehen? Wie beeinflusst KI unsere individuelle und gesellschaftliche Freiheit?
Auf Basis ihrer vielfältigen Perspektiven und Meinungen erarbeiteten die Bürger:innen konkrete Empfehlungen für die öffentlich geförderte Wissenschaft sowie für die Wissenschaftspolitik. Sie können als Denkanstöße für einen vertiefenden Diskurs verstanden werden.
Die Empfehlungen wurden im März 2025 in Form eines Policy Papers an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) sowie das Exzellenzcluster "Maschinelles Lernen für die Wissenschaft" an der Universität Tübingen und das Cyber Valley Public Advisory Board übergeben.